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Einlasskriterien
Outfit und Style
Unsere Philosophie ist es, jedem Gast, der uns durch sein äußeres Erscheinungsbild sowie sein Auftreten signalisiert, in unserer Discothek Spaß haben zu wollen, Einlass zu gewähren. Großen Wert legen wir hierbei auf ein gepflegtes Äußeres, sowie angemessene, trendbewusste, moderne Bekleidung.
Insbesonders bei diversen Mottopartys (Fasching, Beachpartys, Halloween) sind ausgeflippte, extravagante und dem jeweiligen Motto angepasste Outfits ausdrücklich erwünscht!
Altersbeschränkungen
1) Reguläre Events - ab 18 Jahren
Das Mindestalter, um im Trend Einlass zu erhalten, ist 18 Jahre für reguläre Veranstaltungen, die nicht andersweitig gekennzeichnet sind. Ausnahmeregelungen werden hierbei grundsätzlich nicht getroffen. Personen, die noch nicht volljährig sind, können wir bei allen Ü-18-Veranstaltungen leider auch dann keinen Einlass gewähren, wenn sie in Begleitung eines Elternteils oder einer anderen Aufsichtsperson sind. Aufsichtsübertzragung ist in diesen Fällen ebenfalls nicht möglich.
2) Sonderveranstaltungen ab 16 Jahren
In regelmäßigen Abständen finden bei uns verschiedene Veranstaltungen statt, die ausdrücklich schon ab 16 Jahren besucht werden können. Personen im Alter von 16-18 Jahren dürfen sich dann bis 24:00 in unserer Discothek aufhalten. Um auch nach 24:00 Uhr noch weiter im Trend feiern zu können, gibt es die Möglichkeit, die Aufsicht von einem Elternteil an eine volljährige, vertrauenswürdige Person übertragen zu lassen. Den Antrag zur Aufsichtsübertragung findest Du hier.
WICHTIG: Die Aufsichtsübertragung wird von unserem Sicherheitsdienst nur an Tagen akzeptiert, die ausdrücklich als "ab 16 Jahre-Party" gekennzeichnet sind. An regulären Tagen ist der Einlass generell erst ab 18 Jahre.
SO nicht!
Um eine friedlich-fröhliche Atmosphäre zu gewährleisten ist unser Türpersonal angehalten, insbesonders Personen den Einlass zu verwehren, die
- stark alkoholisiert sind
- offensichtlich unter Drogeneinfluss stehen
- hohes Aggressionspotential vermuten lassen (Verhalten und/oder Erscheinungsbild)
- bewaffnet sind
- bereits Hausverbot bekommen haben